02.11.10 / Verfasser: Tanja Wachter

Ab 2011 kommt die E-Bilanz – Was erwartet uns?

Ab dem Jahr 2011 sind Unternehmen dazu verpflichtet, ihre steuerlichen Bilanz- und Gewinn- und Verlustrechnungsdaten elektronisch an das FA zu übermitteln (Stichwort E-Bilanz). Die Neuregelung greift erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Diese Neuregelung ist ein Teil des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG).

Alle bilanzierenden Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform und Größe, sind davon betroffen. Nur in besonderen Härtefällen können Unternehmen auf Antrag von der elektronischen Bilanz ausgenommen werden

Die E-Bilanz hat zur Folge, dass Unternehmen erhebliche Anpassungen in ihren Buchhaltungssystemen vornehmen müssen, da die E-Bilanz deutlich höhere Informationen erfordert als die bisherigen Steuererklärungen. Unternehmen müssen ihr Rechnungswesen überprüfen und die entsprechenden Anpassungen im Kontenplan bzw. bei den Buchungsvorfällen vornehmen.

Zukünftig ist entweder eine Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung zu den Steuerbilanzwerten oder eine Steuerbilanz abzugeben. Wenn die E-Bilanz eingeführt ist, sollen die Gewinn- und Verlustrechnung, die Ergebnisverwendung und die Kaptialkontenentwicklung elektronisch übermittelt werden. Alle anderen Anlagen zum Jahresabschluss (z.B. Anhang) sind weiterhin in Papierform abzugeben.

Ab dem Jahr 2011 wird somit der Jahresabschluss elektronisch offengelegt (Handelsbilanz) und elektronisch an das Finanzamt (Steuerbilanz) übermittelt.

 

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Frau Tanja Wachter
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