27.02.09 / Verfasser: Frank Blacha
Der geplante Termin zur Verabschiedung des BilMoG (Ende 2008) wurde verschoben. Seit der Expertenanhörung am 17.12.2008 zeichnet sich noch Änderungsbedarf ab. Für März 2009 ist die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag geplant, so dass im Augenblick mit einem Inkrafttreten am 01.04.2009 gerechnet wird. Die verpflichtende erstmalige Anwendung ist dann für Geschäftsjahre vorgesehen, die nach dem 31.12.2009 beginnen.
Bei der Frage des Inkrafttretens sind drei Bereiche zu unterscheiden:
Durch die Stellungnahme des Bundesrates vom 04.07.2008 und durch die Finanzmarktkrise haben sich beim BilMoG nochmals einige „offene Baustellen“ ergeben. Das sind insbesondere folgende Punkte:
1. Bezüglich der Frage der Bilanzierung nach dem wirtschaftlichen Eigentum.
2. Die Aktivierungspflicht von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen könnte evtl. noch auf ein Wahlrecht reduziert werden.
3. Die Bewertungseinheiten sollen nicht auf Finanzinstrumente beschränkt werden.
4. Pensionsrückstellungen (Frage des Zinssatzes).
5. Latente Steuern (Verlustvorträge, Wahlrecht für aktive latente Steuern).
6. Währungsrechnung
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