15.08.11 / Verfasser: Rudolf Kettel
Die Abschaltung von Kernkraftwerken nach der Katastrophe in Japan zum einen und die staatliche Förderung für eine effiziente Energieerzeugung zum anderen wird zu einem Boom bei Blockheizkraftwerken in der Form von Kraft-Wärme- Kopplungsanlagen führen.
Bei diesen Anlagen wird Strom sowie Wärme, zumeist in der Form von Abwärme, aus der Erzeugung von Strom erzeugt.
Die Bundesregierung hat als Ziel vorgegeben, daß bis zum Jahr 2020 mindestens 25% des Stroms aus solchen Anlagen erzeugt werden soll.
Der Wirtschaftprüfer hat bei diesen Projekten zur Überwachung der Fördermaßnahmen diverse Kontrollfunktionen zu erfüllen. Bei diesen Prüfungshandlungen hat er im Prüfbericht das Berufsiegel zu verwenden und er unterliegt mit diesen Tätigkeiten der Qualitätskontrolle der Wirtschaftsprüfer.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat hierzu extra einen Prüfungsstandard, den IDW PS 971, veröffentlicht, in dem die Prüfung nach dem Kraft-Wärme–Kopplungsgesetz kurz KWK-G geregelt wird.
Wir stehen Ihnen, als certifiziertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen, für die notwendigen Prüfungshandlungen mit Rat und Tat zur Verfügung.
Für Fragen zu diesem interessanten Thema stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herr Rudolf Kettel
Telefon: 0911/860901
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