02.08.10 / Verfasser: Kristina Odebrett

Elektronische Rechnungen und Rechnungsversand per E-Mail

Wenn Sie als Unternehmer Rechnungen per E-Mail versenden oder empfangen (z.B. Telekommunikationsrechnung), müssen Sie folgende Hinweise beachten, ansonsten droht dem Rechnungsempfänger nach aktueller Gesetzeslage die Streichung des Vorsteuerabzugs:

Anforderungen an den Versender der Rechnung (= Lieferant):

Die Rechnung muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.

  • Der Rechnungsempfänger muss mit dem elektronischen Versand einverstanden sein.

Anforderungen an den Empfänger der Rechnung (= Kunde):

Der Empfänger muss diese Signatur vor Geltendmachung der Umsatzsteuer prüfen.

  • Das Ergebnis der Prüfung muss dokumentiert werden.
  • Das Rechnungs- (PDF-)  Dokument muss gemeinsam mit Signatur und Prüfprotokoll zehn Jahre elektronisch archiviert werden.

Weitere Informationen erhalten Sie z.B. unter www.ec-net.de.

 

Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

 

Frau Kristina Odebrett
Telefon: 0365/8238-301    
Email: odebrett@g.fuerst-beratung.de

Copyright 2008 by Fürst & Partner / All rights reserved