02.08.10 / Verfasser: Kristina Odebrett
Wenn Sie als Unternehmer Rechnungen per E-Mail versenden oder empfangen (z.B. Telekommunikationsrechnung), müssen Sie folgende Hinweise beachten, ansonsten droht dem Rechnungsempfänger nach aktueller Gesetzeslage die Streichung des Vorsteuerabzugs:
Anforderungen an den Versender der Rechnung (= Lieferant):
Die Rechnung muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden.
Anforderungen an den Empfänger der Rechnung (= Kunde):
Der Empfänger muss diese Signatur vor Geltendmachung der Umsatzsteuer prüfen.
Weitere Informationen erhalten Sie z.B. unter www.ec-net.de.
Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Frau Kristina Odebrett
Telefon: 0365/8238-301
Email: odebrett@g.fuerst-beratung.de