In unserem arbeitsrechtlichen Referat decken wir alle "klassischen" Bereiche des Arbeitsrechts ab. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen, bei der Erarbeitung von Arbeitszeit- und Entlohnungsmodellen, bei Fragen im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses (Urlaub, Fehlzeiten, Abmahnung, Kündigung) - und natürlich auch bei der Vertretung unserer Mandanten vor den Arbeitsbehörden und Arbeitsgerichten. Im kollektiven Arbeitsrecht unterstützen wir unsere Mandanten bei der zielorientierten Kommunikation mit dem Betriebsrat ihres Unternehmens, beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen, Haustarifverträgen oder bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben des Tarifrechts.
Selbstverständlich decken wir in diesem Zusammenhang auch die relevanten Fragestellungen im Bereich des Sozialversicherungsrechts ab.
Zusammen mit unseren spezialisierten Anwälten und Steuerberatern bearbeiten wir außerdem die arbeitsrechtlichen Aspekte bei Unternehmensumstrukturierungen, Betriebsübergängen und der Restrukturierung von Unternehmen.
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