Architekten- und Ingenieursvertragsrecht

Baurecht und das Recht der Architekten und Ingenieure sind eng miteinander verzahnt. Teilweise ergeben sich im Werkvertragsrecht auch identische oder ähnliche Fragestellungen. Wir beraten daher Architekten und Ingenieure sowie ihre Vertragspartner (insbesondere Bauherrn) angefangen bei der Vertragsgestaltung über die Fragestellungen bei der Projektabwicklung bis hin zu den Problemen der Durchsetzung des HOAI-Honorars und der Haftung des Planers.

 

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