Beratung im Bereich des Erbrechts, für Privatleute und Unternehmer bildet einen unserer Schwerpunkte. Hierzu gehören vor allem die Testamentsgestaltung und die vorweggenommene Erbfolge sowie die damit zusammenhängende Gestaltungsberatung, aber auch die Abwicklung von Erbfällen, Testamentsvollstreckung und Auseinandersetzungen unter Erben.
Bei grenzüberschreitenden Fragestellungen können wir auf unsere Kollegen aus dem Internationalen Netzwerk MOORE STEPHENS zurückgreifen und so fundierte Problemlösungen anbieten.
Die enge Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Steuerberatern gewährleistet, dass die Facetten des Erbrechts, des Familienrechts und der steuerlichen Auswirkungen im Erbschaftsteuerrecht und Ertragsteuerrecht ausgewogen Berücksichtigung finden.
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