Vertragsbeziehungen zu ausländischen Vertragspartnern erlangen auch für mittelständisch geprägte Unternehmen immer größere Bedeutung. Wir begleiten unsere Mandanten bei Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen mit ausländischen Vertragspartnern, die wir auch in unseren Korrespondenzsprachen Englisch, Französisch und Niederländisch führen. Darüber hinaus unterstützen wir ausländische Unternehmen bei ihren geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland.
Wir führen für unsere Mandanten Zivilverfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten in allen Fragen des Handels- und Wirtschaftsrechts. Bei Streitigkeiten vor ausländischen Gerichten unterstützen wir unsere Mandanten bei der Auswahl geeigneter Rechtsanwälte vor Ort, bereiten den Prozessstoff auf und führen die juristische Korrespondenz.
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