Durch die enge Zusammenarbeit unserer Rechtsanwälte und Steuerberater können wir die "Nahtstelle" zwischen Steuerrecht und Zivilrecht umfassend abdecken. Hierzu zählen insbesondere die Berührungspunkte zum Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht und Handelsrecht. Den Schwerpunkt bildet die Gestaltungsberatung bei der Konzeption der Unternehmensstruktur, die Nachfolgeberatung sowie die Sanierungsberatung.
Darüber hinaus vertreten unsere spezialisierten Anwälte im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen, in Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzbehörden, vor den Finanzgerichten und vor dem Bundesfinanzhof.
Im Steuerstrafrecht kooperieren wir bei Verfahren vor den Strafgerichten mit spezialisierten Strafrechtlern, um auch in diesem Bereich eine umfassende Beratung an den "Nahtstellen" bieten zu können.
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