Vertretung in Steuerstrafsachen

Bei der Komplexität unserer Steuergesetze ist die Grenze des Erlaubten schnell überschritten – mitunter ohne dass dies dem Mandanten bewusst ist. Unsere Steuerberater und Rechtsanwälte beraten und vertreten in Steuerstrafsachen vor den Finanzbehörden. In gerichtlichen Steuerstrafsachen kooperieren wir mit spezialisierten Strafrechtlern, um auch in diesem Bereich eine umfassende Beratung an den "Nahtstellen" bieten zu können.

 

Ihr zentraler Ansprechpartner

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Dr. Ulrich Nickl
Tel. 0911/8609-04
info@ra.fuerst-beratung.de



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