Kreditinstitute

Wir beraten und vertreten Kreditinstitute außergerichtlich und gerichtlich bei der rechtlichen Beurteilung und Realisierung von Kreditsicherheiten und bei der Realisierung ihrer vertraglichen Ansprüche.

Entscheidungen über die Gewährung von Krediten oder über die Fortführung einer Finanzierung bedürfen einer soliden Entscheidungsgrundlage. Dies gilt vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs insbesondere für Entscheidungen von Banken im Zusammenhang mit existenzgefährdeten Unternehmen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatung gewährleistet die Erstellung fundierter Sanierungsgutachten und Gutachten zur Überschuldungs- und Zahlungsunfähigkeitsprüfung. Die aktive Begleitung sanierungswürdiger Kreditnehmer bei der Umsetzung von Sanierungskonzepten ist für uns selbstverständlich.

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