23.05.10 / Verfasser: Rudolf Fuchs
Durch die ab 2009 geltende Abgeltungssteuer ist es in vielen Fällen nötig bzw. sinnvoll die Kapitaleinkünfte zu erklären. Dies ist vor allem dann wichtig, da in vielen Fällen die tarifliche Steuer günstiger ist als die Abgeltungsteuer. Hierzu sieht die gesetzliche Regelung eine sogenannte Günstigerprüfung vor. Im Zweifel sollte auf jeden Fall ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden. Die gesetzliche Regelung sieht vor, sollte der Ansatz der tariflichen Steuer auf Kapitalerträge nicht vorteilhaft sein, dass der Antrag als nicht gestellt gilt, d. h. dass auf keinen Fall zu Ihrem Nachteil veranlagt wird.
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