12.09.09 / Verfasser: Rudolf Fuchs

BilMoG als größte deutsche Bilanzrechtsreform seit 25 Jahren

Zentrales Ziel des Gesetzgebers war es, das deutsche Bilanzrecht im Vergleich zu den IFRS wieder deutlich attraktiver zu gestalten.  Um dieses Ziel zu erreichen, war das HGB zu modernisieren und eine erhöhte Aussagekraft bei HGB-Abschlüssen durch das BilMoG zu erreichen.

Im einzelnen sind folgende rechnungslegungsrelevanten Änderungen zu beachten:

 

1.     Größen- und rechtsformspezifische Erleichterungen

2.     Entflechtung von Handels- und Steuerbilanz.

Mit Blick auf die Steuerbilanz bleibt festzuhalten, dass die Erstellung einer Einheitsbilanz künftig regelmäßig nicht mehr möglich sein wird.

3.     Neuerungen für den Bilanzansatz

4.     Neuerungen für die Bewertung

5.     Neuerungen beim Bilanz- und GuV-Ausweis

6.     Geänderte Erläuterungsvorschriften

 

Die meisten Neuregelungen treten planmäßig für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2009 beginnen, in Kraft, wobei eine freiwillige Anwendung schon für nach dem 31.12.2008 beginnende Geschäftsjahre zulässig ist.

 

Insgesamt ist mit dem BilMog dennoch eine Modernisierung des HGB gelungen, die auf mittlere Sicht die Aussagekraft der Rechnungslegung steigern wird. Grund hierfür sind insbesondere die Einschränkung der expliziten Wahlrechte, die Veränderungen der Bewertungsmethodik bei den Rückstellungen (insbesondere den Pensionsrückstellungen) und die Möglichkeit zur Bilanzierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände.

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Herr Rudolf Fuchs
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