09.09.11 / Verfasser: Tonja Optenberg
Unternehmer müssen ihrem Finanzamt den Inhalt von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung künftig elektronisch in einer standardisierten Form übersenden. Die Pflicht zur Datenfernübertragung gilt unabhängig von Rechtsform und Größenklasse des bilanzierenden Unternehmens. Betroffen sind grundsätzlich alle buchführungspflichtigen sowie freiwillig bilanzierenden Steuerpflichtigen.
Die Einführung sollte ursprünglich im Jahr 2011 stattfinden. Aufgrund organisatorischer und technischer Bedenken wurde der erstmalige Anwendungszeitpunkt bereits auf das Jahr 2012 verschoben.
Die Pilotphase zur E-Bilanz ist nun am 30. April 2011 abgelaufen. Am 16. August 2011 fand die mit Spannung erwartete Anhörung zur Pilotphase der E-Bilanz im Bundesministerium der Finanzen statt. Bei diesem Termin gab die Finanzverwaltung bekannt, dass der Anwendungszeitpunkt erneut verschoben wird. Die erstmalige elektronische Übermittlung ist nun für das Jahr 2013, also im Jahr 2014, vorzunehmen.
Weitere Informationen zur E-Bilanz finden Sie auf der Internetseite des BMF in der Rubrik Wirtschaft und Verwaltung und der Unterrubrik Steuern unter der Überschrift „Pilotphase für die E-Bilanz“. Mit der Veröffentlichung des endgültigen Anwendungsschreibens ist Ende September 2011 zu rechnen
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Frau Tonja Optenberg
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