15.04.09 / Verfasser: Hannelore Hösamer-Graf

Flexible Gestaltung der Steuerbelastung bei Investitionen von mittleren und kleinen Unternehmen in 2009 und 2010

Durch das Konjunkturpaket der Bundesregierung vom 21.12.2008 (BGBl I 2008,2896) wurde zum einen die degressive AfA für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder eingeführt. Zum anderen wurden die Größen-merkmale für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrag bzw. der Sonderabschreibungen nach § 7g EStG spürbar erhöht.

Die Neuregelungen sind allerdings auf die Wirtschaftsjahre 2009 und 2010 beschränkt.

Es sollte überprüft werden, ob geplante Investitionen in diese Jahre gelegt und eventuell vorgezogen werden.

Den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung können Betriebe in Anspruch nehmen, wenn sie eine Bilanz erstellen und das Betriebsvermögen zum Schluss des Wirtschaftsjahres, in dem der Abzug vorgenommen wird, € 335.000 nicht übersteigt.  Wird der Gewinn nach § 4 Abs.3 EStG ermittelt, darf dieser nicht über € 200.000 (ohne Berücksichtigung des Investitionsabzugsbetrags) liegen. Begünstigt ist die  Anschaffung oder Herstellung von neuen und gebrauchten beweglichen Gegenständen des Anlagevermögens.

Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7 Abs. 1 EStG in Höhe von 40 % der Anschaffungskosten kann im Jahr vor der Anschaffung gewinn mindernd  geltend machen. Im  Jahr der Anschaffung ist der geltend gemachte Investitionsabzugsbetrag wieder dem Gewinn zuzurechnen. Diesem Ertrag stehen aber die Abschreibung auf das angeschaffte Wirtschaftsgut und ein zusätzlich den Gewinn mindernder Abzug von 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der begünstigten Investition gegenüber.

Für das angeschaffte Wirtschaftsgut kann eine Sonderabschreibung von bis 20 % im Jahr der Anschaffung oder beliebig verteilt auf  fünf Jahren geltend gemacht werden und zusätzlich die degressive AfA.

Durch geschickte Kombinationen von Investitionsabzugbetrag, Sonder-abschreibung und degressive AfA ist eine flexible Gestaltung der Steuerbelastung möglich und zusätzlich können Zinsvorteile genutzt werden.

Für Fragen steht Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

Frau Hannelore Hösamer-Graf
Telefon: 0911/8609-01
Email:    hoesamer-graf@n.fuerst-beratung.de

Copyright 2008 by Fürst & Partner / All rights reserved