07.01.10 / Verfasser: Kristina Odebrett
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums beschlossen!
Als eine der ersten gesetzgeberischen Maßnahmen hat die neue Regierung das „Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums“ (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) auf den Weg gebracht.
Nachdem das Gesetz den Bundesrat passiert hat, tritt es planmäßig zum 1.1.2010 in Kraft.
Das Gesetz enthält u. a. folgende Maßnahmen:
- Die Freibeträge für Kinder werden von insgesamt 6.024 € auf 7.008 € angehoben. Zugleich wird das monatliche Kindergeld ab dem 1.1.2010 für jedes Kind um 20 € erhöht.
- Wiedereinführung der Regelungen zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern mit Anschaffungskosten bis 410 €. Alternativ wird die Bildung eines Sammelpostens für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 € und 1.000 € zugelassen.
- Absenkung des Umsatzsteuersatzes bei Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe auf 7 %. Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen.
- Reduzierung des gewerbesteuerlichen Hinzurechnungssatzes bei Miet- und Pachtzinsen für die Nutzung von unbeweglichen Wirtschaftsgütern von 65 % auf 50 %.
Auch für Erben sind Verbesserungen geplant:
- Die Steuerbelastung für Geschwister, Nichten und Neffen wird durch einen neuen Steuertarif auf 15 % bis 43 % gesenkt.
Die Bedingungen für das begünstigte Erben von Unternehmen werden entschärft: Der Zeitraum, innerhalb dessen ein Unternehmen fortgeführt werden muss, wird verkürzt und die erforderlichen Lohnsummen werden abgesenkt. Betriebe, die nicht mehr als 20 Beschäftigte haben, sollen der Lohnsummenregelung nicht mehr unterliegen.
Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Ihre Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung:
Frau Kristina Odebrett
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