05.04.10 / Verfasser: Rudolf Kettel

Überprüfung der persönlichen Daten bei Scoring-Gesellschaften

Seit dem 1. April 2010 gilt der neugefasste § 34 Bundesdatenschutzgesetz, der allen Bankkunden neue Rechte einräumt, nämlich ein Mal im Jahr kostenlos Auskunft zu verlangen über die bei SCHUFA und anderen Scoringfirmen gespeicherten persönlichen Daten. Gerade für mittelständische Selbstständige und Freiberufler ist es von eminenter Wichtigkeit, dass man weiß, welche Daten wo gespeichert sind, und dass diese gespeicherte Daten auch stimmen. Deshalb sollte jede(r) diese Möglichkeit jährlich auch einmal nutzen.

Außer SCHUFA und ggf. Creditreform sind aber die meisten speichernden Firmen weitgehend unbekannt. Ihre persönlichen bzw. Firmendaten können aber bei jeder der Firmen gespeichert sein. Deshalb sollte man im eigenen Interesse alle Firmen abfragen!

Damit Sie das machen können, stellen wir im Folgenden eine vollständige Liste der Scoringfimen zur Verfügung:

 

Firma

Adresse

 

SCHUFA Holding AG

Postfach 10 21 66, 44721 Bochum

 

CEG Creditreform Consumer GmbH

Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss

Arvato Infoscore GmbH

 

Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden

Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG

Gasstraße 18, 22761 Hamburg

Deltavista GmbH

Kaiserstr. 217, 76133 Karlsruhe

 

accumio finance service GmbH Customer Care Service Center

Postfach 110254, 30099 Hannover

EOS Information Services GmbH

Gottlieb-Daimler-Ring 7 – 9, 74906 Bad Rappenau

Deutsche Mieterdatenbank DEMDA

Langenstr. 52 – 54, 28195 Bremen

Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne zur Verfügung:

Herr Rudolf Kettel
Telefon: 09111/860901
Email: kettel@n.fuerst-beratung.de

 

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