05.04.10 / Verfasser: Rudolf Kettel
Seit dem 1. April 2010 gilt der neugefasste § 34 Bundesdatenschutzgesetz, der allen Bankkunden neue Rechte einräumt, nämlich ein Mal im Jahr kostenlos Auskunft zu verlangen über die bei SCHUFA und anderen Scoringfirmen gespeicherten persönlichen Daten. Gerade für mittelständische Selbstständige und Freiberufler ist es von eminenter Wichtigkeit, dass man weiß, welche Daten wo gespeichert sind, und dass diese gespeicherte Daten auch stimmen. Deshalb sollte jede(r) diese Möglichkeit jährlich auch einmal nutzen.
Außer SCHUFA und ggf. Creditreform sind aber die meisten speichernden Firmen weitgehend unbekannt. Ihre persönlichen bzw. Firmendaten können aber bei jeder der Firmen gespeichert sein. Deshalb sollte man im eigenen Interesse alle Firmen abfragen!
Damit Sie das machen können, stellen wir im Folgenden eine vollständige Liste der Scoringfimen zur Verfügung:
Firma | Adresse | |
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SCHUFA Holding AG | Postfach 10 21 66, 44721 Bochum
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CEG Creditreform Consumer GmbH | Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss | |
Arvato Infoscore GmbH
| Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden | |
Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG | Gasstraße 18, 22761 Hamburg | |
Deltavista GmbH | Kaiserstr. 217, 76133 Karlsruhe
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accumio finance service GmbH Customer Care Service Center | Postfach 110254, 30099 Hannover | |
EOS Information Services GmbH | Gottlieb-Daimler-Ring 7 – 9, 74906 Bad Rappenau | |
Deutsche Mieterdatenbank DEMDA | Langenstr. 52 – 54, 28195 Bremen | |
Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne zur Verfügung:
Herr Rudolf Kettel
Telefon: 09111/860901
Email: kettel@n.fuerst-beratung.de