08.05.09 / Verfasser: Rudolf Kettel
Die aktuelle Finanzmarktkrise belastet die Umsatz- und Ertragslage vieler Firmen. Zusätzlich können sich Bewertungsrisiken aus innovativen Finanzprodukten wie Swaps oder aus Beteiligungen ergeben.
Aus den negativen Marktwerten (fair value) von Zins- bzw. Währungsswaps ergeben sich für die Firma drohende Verluste, welche das Eigenkapital in der Handelsbilanz schmälern aber steuerlich nicht abgesetzt werden dürfen.
Der Überschuldungsbegriff wurde wegen der Krise bis 2010 entschärft, die Haftung für Geschäftsführer und Gesellschafter wurde hingegen verschärft.
Gesunkene Erträge aus eben noch erfolgreichen Tochterunternehmen könnten zu Teilwertabschreibungen führen, die sich bei Kapitalgesellschaften steuerlich kaum auswirken.
Die beschränkte Abzugsfähigkeit von Zinsen aufgrund der Zinsschranke und die verschärften Regeln bei der Gewerbesteuer führen zu einer Scheingewinnversteuerung und einer nicht zu unterschätzenden Liquiditätsbelastung durch Steuern in der Krise.
Die Abschaffung der Steuerfreiheit für Sanierungsgewinn und die Ablehnung des Sanierungserlasse durch das Finanzgericht München sowie die Verschärfung der Restriktionen des Verlustabzuges beim Gesellschafterwechsel führen zu zusätzlichen Steuerbelastungen.
Um einige der negativen Folgen aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen abzufedern, sind rechtzeitige Beratungen nötig. Zum einen könnten Bewertungseinheiten gebildet werden um die steuerliche Abzugsfähigkeit von Drohverlusten zu gewährleisten oder es könnten Bewertungsmodelle wie das DCF–Modell angewandt werden um Teilwertabschreibungen zu vermeiden. Vor einem Gesellschafterwechsel könnte durch Verschmelzung oder Sale and Leaseback der Verlustvortrag gerettet werden. Auch könnte man daran denken den von der Verwaltung noch nicht zurückgenommen Sanierungserlass sich durch eine verbindliche Auskunft zu sichern. Gesellschafterdarlehen bei Tochtergesellschaften wäre Vorzug vor Eigenkapital zu geben, weil Teilwertabschreibungen auf Darlehen steuerwirksam sind.
Rechtzeitiges Handeln ist gefragt um aus der Krise gestärkt hervorzugehen.
Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Ihr Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Herr Rudolf Kettel
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