26.06.09 / Verfasser: Lars Hohenstein
Wie Sie bereits aus Mitteilungen Ihrer Hausbank wissen, möchten die Kreditinstitute die gesetzliche Umsatzsteuer auf Bankdienstleistungen, also z.B. fällige Zinsen, Provisionen und Preise bei Girokonten und Darlehen, im unternehmerischen Bereich zusätzlich berechnen. Diese Umsätze sind grundsätzlich für Sie steuerfrei. Die Möglichkeit für die Kreditinstitute einer Option zur Steuerpflicht ist aber zulässig und führt bei den Kreditinstituten zu einem positiven Effekt, da diese somit teilweise zum Vorsteuerabzug berechtigt sind.
Grundsätzlich müssen Sie dieser umsatzsteuerlichen Option nicht zustimmen.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie grundsätzlich dieser Option dann widersprechen sollten, wenn Sie teilweise oder insgesamt steuerfreie Umsätze tätigen.
Dies gilt auch, wenn bei Ihnen gemischt genutzte Girokonten geführt werden sollten, also Kontobewegungen im betrieblichen und privaten Bereich durchgeführt werden. Denn in beiden Fällen wäre die Vorsteuer aufzuteilen und Sie würden mit nichtabzugsfähiger Vorsteuer finanziell mehr belastet. Der Vorteil der Bank würde zu Ihrem Nachteil werden.
Ebenso ist wegen der Behandlung von Darlehen eine gesonderte Entscheidungen zu treffen, da hier die Frage von Relevanz ist, in welchem Umfang Darlehen dem betrieblichen bzw. privaten Bereich zuzuordnen sind.
Den Widerspruch, also den Verzicht auf die Umsatzsteueroption, müssen Sie bei Ihrer Bank unbedingt anzeigen. Meist können Sie dazu das von der Bank zur Verfügung gestellte Formular verwenden.
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Ansprechpartner gerne zur Verfügung.
Herr Lars Hohenstein
Telefon: 09172/6969-0 oder 09122/9291-0
Email: hohenstein@gg.fuerst-beratung.de