25.05.09 / Verfasser: Lydia Kästner

Wie sicher ist die betriebliche Altersvorsorge in der Krise?

Mit Blick auf die momentane wirtschaftliche Situation fragen sich viele Menschen, wie sicher ihre betriebliche Altersvorsorge wirklich ist. Was passiert mit den Ansprüchen, wenn der Arbeitgeber in die Insolvenz geht? Pauschal lassen sich diese Fragen nicht beantworten, es kommt auf die konkrete Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge an. Das Betriebsrentengesetz (BetrAVG) sieht fünf mögliche Durchführungswege vor, wobei dabei staatliche Regulierungen zur Sicherung der geleisteten Einlagen vorliegen. Diese Sicherheit fällt abhängig von der gewählten Form unterschiedlich hoch aus.

Gibt das Unternehmen selbst eine Direktzusage, so ist es bei Eintritt des Versorgungsfalles selbst zur Zahlung verpflichtet. Zur Absicherung der Liquiditätsbelastung kann der Arbeitgeber eine sogenannte Rückdeckungsversicherung abschließen, an die er entsprechende Beiträge leistet. Im Fall der Insolvenz des Unternehmens tritt der sogenannte Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSV a.G.) für die Leistungsverpflichtungen des Arbeitgebers ein. Der PSV a.G. ist die Institution der deutschen Wirtschaft zur Sicherung der betrieblichen Altersvorsorge im Fall der Insolvenz. Es besteht für Unternehmen, die Direktzusagen geben, eine öffentlich-rechtliche Beitragspflicht.

Die Direktversicherung ist die häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge. Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung für seine Arbeitnehmer mit einem externen Versicherungsunternehmen ab. Bei Eintritt des Versorgungsfalles leistet das Versicherungsunternehmen die Zahlungen direkt an den ehemaligen Arbeitnehmer. In der Regel sind keine Beiträge an den PSV a.G. zu leisten, da die Versicherungsaufsicht mit ihren strengen Anlagenvorschriften zur Sicherung der Solvenz der Versicherungsunternehmen beiträgt.

Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Wie bei der Direktversicherung erbringt die Pensionskasse im Versorgungsfall die Versicherungsleistung gegenüber dem Arbeitnehmer. Die Absicherung der Pensionsverpflichtung erfolgt, wie bei der Direktversicherung, durch die strengen Anlagevorschriften der Versicherungsaufsicht.

Die Unterstützungskasse, als selbstständiges Unternehmen, unterliegt nicht der Aufsicht für Versicherungsunternehmen und kann damit ihre Anlageformen frei wählen. Zum Schutz der Ansprüche verlangt der Gesetzgeber deshalb die Einzahlung in den PSV a.G.

Der Pensionsfonds ist das neuste Modell der betrieblichen Altersvorsorge. Auch hier entsteht ein rechtlich selbstständiges Unternehmen, das zur Leistung der Pensionsverpflichtungen eingesetzt wird. Es unterliegt dabei nicht der strengen Versicherungsaufsicht. Die Sicherung der Ansprüche erfolgt ebenfalls über den Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass in Deutschland aufgrund der starken gesetzlichen Reglementierung der betrieblichen Altersvorsorge für den Leistungsempfänger kaum eine Gefahr besteht. Bei den Unternehmen führen die steigenden Pensionsverpflichtungen in der Krise jedoch zu einem schmerzlichen Abfluss liquider Mittel, die in einigen Fällen dringend zur Finanzierung benötigt werden.

Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Ihre Ansprechpartnerin gerne zur Verfügung.

Frau Lydia Kästner
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